Klasse AM, A1, A2, A &
B196

Klasse B, B96 & BE

Klasse C1, C1e, C & CE

Klasse D1, D1E, D & DE

Fahrschule Merten Berufskraftfahrer

Im August 2006 trat das Berufskraftfahrerqualifikationsgesetz in Kraft. Seither benötigt jeder Fahrer oder Fahrerin eines Kraftfahrzeuges, soweit für dieses Kraftfahrzeug eine Fahrerlaubnis der Klassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D oder DE erforderlich ist und er oder sie dieses Fahrzeug beruflich oder gewerblich führt, eine zusätzliche Qualifikation als Berufskraftfahrer. Ausnahmen regelt das BKrFQG im § 1 Abs. 2.

Für diese Qualifikation ist der einmalige Besuch eines Lehrganges mit abschließender Prüfung vor der IHK erforderlich. Um die Berechtigung aufrecht zu erhalten, sieht der Gesetzgeber eine Weiterbildung im Zeitraum von jeweils  fünf Jahren vor. 

Aus- und Weiterbildung gemäß Berufs­kraft­fahrer­qualifikations­gesetz (BKrFQG)

Weiterbildung im Güterverkehr

Weiterbildung im Personenverkehr

Lehrgänge zum Erwerb der beschleunigten Grundqualifikation für den Güter- und Personenverkehr sowie Lehrgänge für Um- und Quereinsteiger

Kenntnisbereiche im Überblick

Kenntnisbereiche Güterverkehr

Modul 01: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.1, 1.2, 1.3

Modul 02: Kenntnisbereich 2 / Punkt 2.1, 2.2

Modul 03: Kenntnisbereich 1 und 3 / Punkt 1.2, 3.1, 3.5

Modul 04: Kenntnisbereich 3 / Punkt 3.1, 3.2, 3.3, 3.4, 3.6, 3.7

Modul 05: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.4

Kenntnisbereiche Personenverkehr

Modul 01: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.1, 1.2, 1.3

Modul 02: Kenntnisbereich 3 / Punkt 3.6, 3.8

Modul 03: Kenntnisbereich 1 / Punkt 1.2, 1.5, 1.6

Modul 04: Kenntnisbereich 2 und 3 / Punkt 2.1, 2.3, 3.2

Modul 05: Kenntnisbereich 3 / Punkt 3.1, 3.3, 3.4, 3.5